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Erschließungen
Als privater Erschließungsträger
sind wir Ansprechpartner für alle Fragen rund um die
Baulanderschließung, sowohl für Privatpersonen, die Bauland verkaufen
wollen, als auch für Kommunen, die neues Bauland ausweisen wollen.
Eine Erschließung von Bauland durch die IVEG ist sowohl
rechtlich, finanziell als auch zeitlich abgesichert.
Nach
§ 124 Baugesetzbuch (BauGB) können die Gemeinden die Erschließung eines
geplanten Baugebietes einem Erschließungsträger übertragen.
Hieraus
ergeben sich folgende Vorteile:
Für die Gemeinde:
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Risikolose Baulanderschließung und
Vermarktung bei voller Planungshoheit.
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Sie bestimmt, was, wann und wo gebaut
wird.
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Keine Bindung von Verwaltungskräften
durch planerische, überwachungstechnische und rechtlicher Aufgaben.
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Schonung der kommunalen Finanzen, da kein
10%tiger Anteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (§129
BauGB).
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Ausschluss steuerlicher Risiken wegen
möglicherweise gewerblichen Grundstückshandels und langwieriger
gerichtlicher Beitreibungsverfahren.
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Bevorzugung ortsansässiger Unternehmen
bei Aufträgen für Planung, Vermessung und Bauausführung.
Für den Baulandverkäufer:
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Vermeidung der Gefahr gewerblichen
Grundstückshandel zu betreiben.
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Risikolose Verkaufsabwicklung vom Ankauf
bis zur Kaufpreiszahlung.
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Gerechte Beteiligung an der
Baulandzuweisung durch internes Umlegungsverfahren bei mehreren
Grundstücksverkäufern.
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Keine spätere Veranlagung zu evtl.
späteren Erschließungs- und Anliegerbeiträgen durch die Gemeinde.
Für den zukünftigen Bauherren:
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Mit Zahlung des Kaufpreises sind
sämtliche Kosten "rund um das Grundstück" beglichen, keine
spätere Veranlagungen durch die Kommune.
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Bei frühzeitiger Beteiligung bei der
Bauplatzausweisung können Sonderwünsche berücksichtigt werden.
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Keine Sonderbelastung von Eckgrundstücken
(2/3 Erschließung).
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Keine Makler- und Bauträgerbindung.
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Kein zeitlich begrenztes Baugebot.
Da wir als privater Erschließungsträger agieren, sind wir nicht so
stark von verwaltungsrechtlichen Vorschriften wie z.B. der NKAG, der
Öffentlichen Vergabeordnung, eingeengt. Privatrechtlich lassen sich viele
Dinge einfacher regeln.
Wir informieren Sie gern.
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